Sie können am Donnerstagabend zwischen fünf und sieben Uhr in die Schule kommen und die Ausstellung besuchen. Kein Eintritt. Wir freuen uns, wenn Sie sich ins Gästebuch eintragen!
Sie können am Donnerstagabend zwischen fünf und sieben Uhr in die Schule kommen und die Ausstellung besuchen. Kein Eintritt. Wir freuen uns, wenn Sie sich ins Gästebuch eintragen!
Alle wichtigen Informationen zur Einschulung Ihres Kindes zum Schuljahr 2022/2023 können Sie hier nachlesen.
Die ersten acht Schultage vom 20.-29.4.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler - auch die geimpften, genesenen und geboosterten - zuhause nach dem bekannten Verfahren.
Ab dem 2. Mai bis zum Ende des Monats findet das Testen dann dreimal pro Schulwoche freiwillig statt. Die notwendigen Testkapazitäten werden weiterhin landesseitig kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, ist er positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag die Schule besucht werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die Schülerinnen und Schüler zuhause. Sie können sich frühestens nach 5 Tagen und wenn sie symptomfrei sind erneut selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.
Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Möglichkeit nur noch bei Hotspots vor, zu denen unser Bundesland sich aber nicht zählt. Die Möglichkeit für Schulleitungen, eigenständig eine Maskenpflicht zu verhängen, sieht das Bundesgesetz nicht vor. Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen. Die Mund-Nase-Bedeckung hat sich als ebenso einfaches wie wirkungsvolles Schutzinstrument erwiesen, so dass auf die Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes durch eine Maske hingewiesen werden kann.
Den Ministerbrief zu diesen und weiteren Inhalten können Sie hier lesen.
Bitte beachten Sie den aktuellen Ministerbrief zu Corona und zum Krieg in der Ukraine.
Hier eine Zusammenfassung:
Der niedersächsische Kultusminister Tonne hat einen Elternbrief zu der in Niedersachsen geltenden Übergangsregelung im Hinblick auf den bundesweiten Wegfall der Corona-Maßnahmen verfasst.
Diesen können Sie hier lesen.
In den Grundschulen gilt ab Montag, 21.03.2022:
- die Maske kann am Sitzplatz abgenommen werden
- wenn ein Kind in der Klasse infiziert ist, setzen die anderen eine Woche lang ihre Maske wieder auf und testen sich täglich (ABIT)
Übergangsregelung bis zu den Osterferien und danach:
- drei Tests pro Woche und Maske (außer am Sitzplatz)
- direkt nach den Osterferien testen sich alle Schülerinnen und Schüler an acht Schultagen täglich