In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt hat das Niedersächsische Kultusministerium für den Beginn des 1. Schulhalbjahres 2021/2022 ein besonderes Sicherheitsnetz zum Schulstart geplant.
Den Elternbrief dazu können Sie hier lesen.
Übersicht über die aktuellen Regelungen zum Schulstart
Bis zum 22.09.21 gilt:
Außerdem bitten wir alle Eltern, Schülerinnen und Schüler vor dem Schulbesuch um Beachtung der aktuellen Quarantäneregeln nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland. Hier das Informationsschreiben für Eltern (Reiserückkehrende) Teil 1 + Teil 2.
Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall
Zum neuen Schuljahr wird es wiederum die Möglichkeit geben, sich vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn Schülerinnen und Schüler zur vulnerablen Personengruppe gehören und zwar immer dann, wenn
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vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder
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die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist, oder
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Schülerinnen und Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Den Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler im Härtefall finden Sie hier.