Wenn sich ein Kind mit dem Coronavirus infiziert hat und sich laut Niedersächsischer Corona-Absonderungsverordnung nach 7 Tagen symptomfrei freitestet, dann kann es wieder zur Schule kommen.
Hat dieses Kind jedoch während der eigenen Quarantäne ein anderes Familienmitglied angesteckt, darf es nicht nach den 7 Tagen wieder in die Schule gehen. Das Kind ist dann Kontaktperson und muss sich erneut in Quarantäne begeben. Das Familienmitglied, das sich bei dem Kind infiziert hat, muss sich isolieren. Ein „Freitesten“ ist für das Kind dann erst wieder nach 5 Tagen (5 Tage nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Familienmitglieds) möglich. Nach Ablauf der Quarantäne kann der Schüler / die Schülerin immer nur mit einem negativen Schnelltest (Testzentrum, Apotheke) wieder am Unterricht teilnehmen.